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Detlef Bräunig  |
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Ort: - |
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 11.5.2008 12:39
Das Gästebuch ist geschlossen. Der Spam wurde einfach zu viel und besucht bitte mein Forum und nehmt am Meinungsaustausch teil.
Besten Dank!
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 17.4.2008 10:59
Mal einen Denkanstoß:
Warum haben Frauen verschiedene Möglichkeiten die Mutterschaft völlig legal aufzugeben z.B. Freigabe zur Adoption oder Babyklappen bei Kirchen oder sozialen Einrichtungen, der Mann aber nicht?
Das wäre doch die einfachste und gerechteste Lösung. Will die Mutter den Umgang des Vaters mit dem Kind verhindern, gibt dieser die Vaterschaft auf und hat dann, da er sowieso keine Rechte hat, auch keine Pflichten mehr.
Genau das hast Du Detlef mit Deiner Auswanderung ja auch getan.
Gruss
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 16.4.2008 21:05
@eberhard
Jeder hat seine eigene Geschichte.
Mein sohn wird bald 5. Unterhalt zahle ich glücklicherweise nur für das Kind. Bisher noch keinen Titel.
Von an der Erziehung beteiligt sein kann aber bei 20-24 Besuchen pro jahr a 2-3 Stunden keine Rede sein.
Ich kann von mir sagen, daß ich mich verarscht fühle. Und eine Frau, die von Anfang an das Ziel hat, sich anbumsen zu lassen und dann den Vater abserviert um Kindesunterhalt zu kassieren und dann auch noch massiv den Umgang erschwert ist für mich eine kriminelle die Verrat an ihrem eigenen Kind begeht indem sie ihm den Vater vorenthält.
Und da ist der Begriff Unterhaltsnutte sicher zutreffend , denn ich werde ja auch als Zahlvater betitelt.
I übrigen schere ich nicht alle Frauen über einen Kamm, denn ich habe das riesige Glück meine grosse Liebe wiedergetroffen zu haben und diese Frau ist das genaue Gegenteil einer Unterhaltsnutte und zeigt mir jeden Tag, daß nun mal Frauen wundervolle Geschöpfe sein können. In diesem Sinne. Gruß
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Onkel Karlchen  |
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Ort: Berlin |
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 16.4.2008 19:37
Na, also die Gesetze werden auch von MÄNNERN gemacht, historisch sogar NUR von Männern. Daher finde ich -bei allem Verständnis für den Groll gegen eine Exfrau- die anscheinend gegen ALLE Frauen verwendete Wortwahl und Motivation ziemlich abartig. Schade!
meint Onkel Karlchen aus Berlin
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 16.4.2008 11:00
Hallo Molotow,
ich glaube, Du verwechselst da was: Detlef hätte gerne Unterhalt für sein Kind bezahlt, für das er ja jetzt entsprechend seiner Möglichkeiten ja auch sogar Überweisungen tätigt.
Detlef meint mit seiner HOME PAGE in erster Linie die Unterhaltsverpflichtung an die Mutter des Kindes, die ihn mit Hilfe der deutschen lächerlichen Rechtssprechung ausbeutete und zum kranken Bettler machte und wegen der er sich dann die Freiheit nahm auszuwandern. Wie ich das verstanden habe, durfte Detlef sein Kind nicht mal sehen und sich nicht an der Erziehung beteiligen, weil die trotz Asylschwindel sich in Deutschland aufhalten dürfende Mutter das Kind afrikanisch erziehen wollte und ihn mit Hilfe einer scharfen deutschen „Gutmensch“-Anwältin und einer ihr offenbar hörigen Richterin, also der sog. Helferindustrie, trotz seiner Zahlungen in ungeheurer Höhe auf fiktiver Berechnungsgrundlage seiner Einnahmen (!!!) von dem Kind fernhielten. Wenn das bei Dir auch so ist, dass Du trotz Unterhaltszahlung an der Erziehung Deines Kindes nicht beteiligt sein darfst, dann allerdings liegst Du richtig, wenn Du für das Kind den Unterhalt infrage stellst.
Gruß Eberhard
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 15.4.2008 22:57
Hallo Leutnant.
Respekt und Hochachtung vor Deiner Entscheidung und Deinem Weg. Manchmal denk ich auch darüber nach. ( habe ähnlichen Beruf wie Du erlernt und übe den auch aus. ) Muss noch ca. 13 Jahre Unterhalt für ein Kind abdrücken. Grob gerechnet 34000 Euro. boa grad ausgerechnet. ( Bei Regelsatz gleichbleibend ) Aber dann kommen mir manchmal Zweifel. Ich weiß daß das eine riesige finanzielle Belastung ist und so lange ich Arbeit habe auch kein unlösbares Problem. Auswandern könnte auch für mich jederzeit ein Thema sein. Aber was ist, wie bei mir, wenn ich hier in Deutschland die Frau wiedergetroffen habe, mit der ich alt werden möchte, die selbst keine finnziellen Interessen an mir hat, die selbst ein Kind hat dessen Vater tot ist und mich bedingungslos liebt und die ich bedingugslos liebe. ( Sie will keine Kinder mehr ich auch nicht und heiraten wollen wir auch nicht )Wir lieben uns einfach nur.
Dann kann meine Taktik keine Flucht ins Ausland sein. Sondern nur die der kleinen Nadelstiche. Ich hab auch genug kriminele Energie in mir, wenn ich der Unterhaltsnutte mit unserem Kind gegenüberstehe. Dann ballt sich die Faust in der Tasche und mit einem Schlag könnte ich soviel kriminelle Energie freilassen, daß mein Sohn im Kinderheim groß werden würde. ( weil ich lebenslänglich und Unterhaltsnutte tot )
Aber das kanns nicht sein. Wir kämpfen an verschiedenen Fronten aber für das gleiche Ziel. Ich grüße die südliche Halbkugel. Halt durch Leutnant.
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 13.4.2008 16:45
Interessant, dass der §170 nur in Deutschland eine Straftat darstellt.
Das bedeutet, dass, wenn man kein Krimineller sein möchte, einem gar nichts anderes übrig bleibt, als in´s Ausland zu gehen, wenn man den unverschämten Forderungen der Ex nicht nachkommen kann.
Interessant, wie in Deutschland mit Vätern umgegangen wird - entweder Ausland oder Krimineller!!
Jetzt ist mir auch klar, was Du auf Deiner Homepage mit der "brutalen Vertreibung Unterhaltspflichtiger" meinst.
Mal eine Frage, wie lässt sich soetwas mit Menschenrechten vereinbaren? Ich meine, man kann doch niemanden zwingen irgendetwas zu tun, das ist dann doch Zwangsarbeit, oder?
Erinnert mich sehr stark an Arbeitslager..
Ein verwunderter Bürger
DETLEF BRÄUNIG
In Sachen Unterhalt kann man nur in Deutschland kriminell sein oder werden, denn diese Gesetze gelten ja nur für Deutschland und dazu gehört auch der §170. Menschenrechte? Seit wann hat ein Unterhaltspflichtiger RECHTE, er hat nur PFLICHTEN!
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Eberhard  |
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Ort: Köln und Aachen |
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 31.3.2008 20:39
Hallo Detlef,
interessant, interessant – kann ich nur sagen, was Du da über den „Zerstörer“ auf Deiner Home Page veröffentlicht hast, Deinen Kollegen Holger betreffend.
Leute; die die Frauen Anderer begehren, deren Kinder aber nicht und die die zur billigen Geliebten herabgewürdigte Mutter eines Kindes soweit bringen, das Kind abzustoßen, sind Soziopathen. Bei denen besteht eine ausgeprägte Diskrepanz zwischen Verhalten und geltenden sozialen Normen. In Deutschland studieren zu dürfen, so wie das früher mal eine Ehre war, ist für Ausländer schon lange keine Berufung mehr, seit Deutschland nicht nur im Bereich der völlig zurecht von Dir kritisierten Unterhaltsgesetze, sondern auch im Bildungswesen völlig degeneriert ist. Da sind die Verantwortlichen froh, wenn sie wenigstens paar Psychopathen mit Steuerzahler-Stipendien ködern können. Früher hätte man die spätestens beim Eingangsinterview erkannt und aussortiert.
Aber auch Holger kann m.E. froh sein, dass er seine Chinesin noch frühzeitig erkannt hat, bevor er sie geheiratet hat. Kind weg geben, sich einem Soziopathen an den Hals schmeißen und dann aus gierigem Unterhaltsverlangen das Kind plötzlich zurückhaben wollen, für das Holger in Liebe aufgeht. Was sind das für Frauen und Mütter?!
Aber wir werden es erleben, der gute Holger wird trotzdem nach der jetzigen Praxis der deutschen Rechtsprechung zum Bösewicht gemacht werden, deutsche Richterinnen werden ihm das Kind wieder wegnehmen und ihn zum Unterhalt an die Chinesin verurteilen, ihn wieder so platt machen wie er vorher war, bevor er mit seinem Kind zu Dir kam und wieder zu leben anfing. Bitte bleibe an dem Fall dran, es interessiert uns, wie er ausgeht. Holger soll die Chinesin auf das Haager Abkommen zur Kindesrückführung verweisen, auf diesem Wege soll die Chinesin am besten von China aus versuchen, ihr Kind aus Thailand herauszuholen. Das ist der richtige Weg. Bloß nicht einem deutschen Richterspruch ohne zu kämpfen folgen, wobei zwischen Thailand und Deutschland sowieso kein Rechtshilfeabkommen besteht, den Jungen ausliefern zu müssen. Die Chinesin hat gezeigt, dass sie das Kind nicht verdient, weil sie es nur instrumentalisiert, um Unterhalt abzuzocken. Möge sie sich dem nächsten Soziopathen an den Hals werfen und versuchen, mit Hilfe deutscher Untergangsgesetze von diesem den Unterhalt zu erhalten. Holger ist ein Supervater, er muss das Kind behalten dürfen. Holger muss ganz einfach kämpfen und sich nur einer Entscheidung der thailändischen Behörden nach dem Haager Abkommen beugen, sonst keiner anderen.
Eberhard.
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 30.3.2008 21:19
Unglaublich, wieso häufen sich Deine Schulden an? Du bist doch nicht in der Lage mehr zubezahlen, damit müßte es doch gut sein. Wieso häuft sich bei Dir ein Schuldenberg in der BRD an?
Die Leistungsträger sind zum Staatsfeind erklärt worden, die Tunichtguts dafür zu den begehrten Bürgern!! Verrückte Welt.
Schickt die Frau zurück nach Uganda, mit Deinen 42 Euro im Monat würde sie dort gut leben können, außerdem soll sie arbeiten!
Was ist mit dem neuen Ehescheidungsgesetz? Wenn Kinder 3 Jahre alt sind, soll es für Frauen nichts mehr geben! Also klag doch und roll den Prozess noch einmal auf!
Viel Glück und Grüße aus einem bescheuerten Land
DETLEF BRÄUNIG
es ist meine ugandische asylantin und die chinesische ex von meinem partner. und wir sind weg ... irgendwo ist ja auch mal schluss! die beiden frauen können jetzt schön von stütze leben und keiner wird diese abschieben.
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Schneider  |
| vater(at)vaeterrechte(dot)de |
Ort: Sandhausen |
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Liebe Freunde;
Ihr habt da eine sehr gute Seite im Netz.
Der Besuch bei Euch war sehr unterhaltsam und informativ.
Ich bin Vater eines Sohnes und kaempfe um seine und meine Rechte.
Aus diesem Anlass habe ich eine HP auf die Beine gestellt.
http://www.vaeterrechte.de
Ein Rueckeintrag in mein Gaestebuch wuerde mich sehr freuen.
Herzliche Gruesse von Vater zu Vater
H Schneider
vaeterrechte(de)
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